Notarielle Dienste

Notarielle Dienste

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  • Beglaubigung von Unterschriften, Vollmachten, Erklärungen und Fotokopien

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    Die Beglaubigung von Unterschriften, Vollmachten, Erklärungen und Fotokopien kann in der Botschaft in Anwesenheit des Konsuls vorgenommen werden. Bitte vergewissern Sie sich vor Ihrer Ankunft telefonisch, ob der Konsul am Tag Ihres Besuches anwesend ist, da sämtliche Dokumente nur in seiner Anwesenheit unterschrieben werden dürfen.

    Die Bearbeitungszeit beträgt je nach Arbeitsaufwand etwa eine Woche. Aushändigungen am selben Tag sind meistens nicht möglich!
     
    Um eine Beglaubigung zu erhalten, müssen Sie mit einem gültigen Pass oder Ausweis mit Lichtbild sowie mit dem Dokument/den Dokumenten zur Unterzeichnung persönlich anwesend sein.  Alle Dokumente zur Unterzeichnung müssen in doppelter Ausfertigung mitgebracht werden; eine Kopie behält die Konsularabteilung. 
     
    Die Gebühren für Beglaubigungen betragen € 14,-- für jedes Dokument, und € 7,-- für die Beglaubigung von jeder weiteren Kopie desselben Dokuments. Bitte beachten Sie, dass ab sofort nur mehr entweder mit Bankomat oder mit Kredikarte (außer Diners Club) bezahlt werden kann!
     
    Bitte beachten Sie, dass die Konsularabteilung Beglaubigungen nur sofort vornimmt, wenn Sie nicht mehr als ein Dokument zur Beglaubigung vorlegen.  Bei der Beglaubigung von mehreren Dokumenten werden die beglaubigten Dokumente per Post an Sie zugeschickt.
     
    Wenn Sie das zu unterschreibende Dokument nicht persönlich lesen können, müssen Sie eine Übersetzung vorlegen.

    Bitte beachten Sie, dass ab sofort nur mehr entweder mit Bankomat oder mit Kredikarte (außer Diners Club) bezahlt werden kann! 
  • Lebensbescheinigung

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    Wenn Sie eine Lebensbescheinigung einreichen müssen, können Sie die Bescheinigung durch persönliche Anwesenheit mit Ausweis oder Reisepass in der Konsularabteilung beglaubigen lassen.
     
    Die Gebühr dafür beträgt € 12,--.
  • Öffentliche Dokumente

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    ​Öffentliche Dokumente sind unter anderem Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurkunden usw. 
     
    Israel und Österreich sind beide unterzeichnende Staaten des Abkommens von Den Haag, dem zufolge eine notarielle Beglaubigung für Dokumente und Urkunden,die mit dem Stempel “Apostille Convention de la Haye du 5 Octobre 1961” gestempelt sind, nicht nötig ist. 
     
    Öffentliche Urkunden mit einem Apostille-Stempel müssen nicht in der Botschaft beglaubigt werden.